
DCGK &
Entsprechenserklärungen
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK/„Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.
Bilfinger unterstützt das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Corporate Governance Systems zu erhöhen und das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht.
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2024
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2023
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2022
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2021
- Entsprechenserklärung vom April 2021
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2020
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2019
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2018
- Entsprechenserklärung vom Februar 2018
- Entsprechenserklärung vom März 2017
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2016
- Entsprechenserklärung vom Mai 2016
- Entsprechenserklärung vom Dezember 2015
- Entsprechenserklärung vom Februar 2015
- Entsprechenserklärung vom August 2014
- Entsprechenserklärung vom September 2013
- Entsprechenserklärung vom Oktober 2012