
Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütungen und aktuellen Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat stehen im Einklang mit geltendem Recht und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), soweit nicht eine Abweichung erklärt wurde oder wird.
Die Vergütungen und Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Bilfinger SE werden regelmäßig überprüft und bei Notwendigkeit überarbeitet.
- Die letzte Überarbeitung des Vorstandsvergütungssystems erfolgte im Jahr 2022/23 auf Basis des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 („Vorstandsvergütungssystem 2023“). Es wurde der Hauptversammlung am 20. April 2023 vorgelegt und von dieser gebilligt. Das Vorstandsvergütungssystem 2023 ist seit dem 1. Januar 2024 wirksam.
Über die tatsächliche Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird jährlich im Vergütungsbericht informiert.
1) Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht nach § 162 AktG zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:
Der Vergütungsbericht 2025 wird der Hauptversammlung der Bilfinger SE am 20. Mai 2026 zur Billigung vorgelegt.
In diesem Vergütungsbericht wird die den gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Bilfinger SE im Geschäftsjahr 2025 gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert klar und verständlich dargestellt sowie erläutert. Der Vergütungsbericht ist entsprechend den Vorgaben von § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 (BGBl. Teil I 2019, Nr. 50 vom 19. Dezember 2019; „ARUG II“) erstellt.
2) Hier finden Sie die Vergütungsberichte der Vorjahre zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:
- Vergütungsbericht 2024
- Vergütungsbericht 2023
- Vergütungsbericht 2022
- Vergütungsbericht 2021
- Vergütungsbericht 2020
* Part of the Combined Management Report of Bilfinger SE and the Group for the 2020 financial year
1) Hier finden Sie das aktualisierte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, gültig ab 2023 Vergütungssystem (seit 2024):
Das Vergütungssystem 2023 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 7. März 2023 abschließend beschlossen und von der Hauptversammlung am 20. April 2023 mit einer Mehrheit von 76,85 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es ist als Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur Hauptversammlung 2023 beigefügt. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 2023 finden Sie hier (in deutscher Sprache).
Das Vergütungssystem 2023 gilt ab dem 1. Januar 2024 für alle Mitglieder des Vorstands, deren Dienstverträge ab dem Datum der Billigung dieses Systems durch die Hauptversammlung am 20. April 2023 neu abgeschlossen oder verlängert werden.
2) Hier finden Sie das vorherige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands:
Das derzeit gültige Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 9. Februar 2021 abschließend beschlossen und von der Hauptversammlung am 15. April 2021 mit einer Mehrheit von 80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es ist als Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur Hauptversammlung 2021 beigefügt. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 2021 finden Sie hier (in deutscher Sprache).
Bezüglich der tatsächlichen Vergütung der Mitglieder des Vorstands verweisen wir auf den aktuellen Vergütungsbericht (siehe oben Vergütungsbericht).
Hier finden Sie das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats:
Geltendes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats (seit 2022)
Am 11. Mai 2022 hat die Hauptversammlung die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Bilfinger SE, die in Artikel 16 der Satzung der Gesellschaft geregelt ist, geändert und das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen dieses Vergütungsbeschlusses gebilligt. Der Vergütungsbeschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,83 % der abgegebenen Stimmen gefasst und ist mit Erläuterung in Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur Hauptversammlung 2022 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 2022 finden Sie hier.
Bezüglich der tatsächlichen Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats verweisen wir auf den aktuellen Vergütungsbericht.