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Stimmrechts­mitteilungen

Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß § 33 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Emittenten mitzuteilen. Die Meldung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen zu erfolgen.

Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Bilfinger SE eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu richten:

per E-Mail: Stimmrechtsmitteilung in XML und PDF an irnospam@bilfinger.com

Gemäß § 40 WpHG hat der Inlandsemittent diese Mitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen sowie dem Unternehmensregister zu übermitteln.

Das hier angegebene Datum bezieht sich auf das Datum der Schwellenberührung.

Gesamtanzahl Aktien: 37.606.372

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