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Meldepflichtige Geschäfte


Meldepflichtige Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Gesellschaft

Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (Managers' Transactions)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands und sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie bestimmte Personen, die in einer engen Beziehung zu den Vorgenannten stehen, sind nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Bilfinger SE (Aktien, Schuldtiteln, damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten) ab einem Betrag von mehr als EUR 20.000,00 im Kalenderjahr gegenüber der Bilfinger SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts, zu melden. Die Bilfinger SE ist verpflichtet, diese Eigengeschäfte innerhalb von zwei Geschäftstagen ab Erhalt der Meldung vom Meldepflichtigen zu veröffentlichen.

 

 

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