Bilfinger gibt bekannt, dass die Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung (Deferred Prosecution Agreement, DPA), die im Dezember 2013 mit der US-Justizbehörde (US Department of Justice, DoJ) geschlossen und im September 2016 verlängert worden war, am 9. Dezember 2018 planmäßig beendet wurde. Bilfinger hat seine Verpflichtungen im Rahmen des DPA erfüllt.
Bilfinger ist erfreut, dass das DoJ die Erfolge des Unternehmens im Bereich Compliance, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung, in den vergangenen fünf Jahren anerkennt und bestätigt. Im Rahmen des DPA hatte das Unternehmen 2014 einen unabhängigen Monitor bestellt, der regelmäßig Einschätzungen und Empfehlungen zum Compliance-Programm von Bilfinger abgab. Der Monitor hat nun offiziell zertifiziert, dass das Compliance-Programm die Anforderungen des DPA erfüllt. Mit der Beendigung des DPA endet für Bilfinger auch die Aufsicht durch den Monitor.
CEO Tom Blades: „Wir freuen uns sehr, dass das Department of Justice unsere intensive Arbeit und die Maßnahmen würdigt, die wir seit Ende 2015 getroffen haben. Bilfinger ist heute im positiven Sinne ein ganz anderes Unternehmen als beim Abschluss des DPA. Dank des unermüdlichen Engagements unserer Mitarbeiter und umfassender Investitionen verfügen wir nun über sehr wirksame und robuste Compliance- und Kontrollsysteme. Wir haben unsere Verpflichtungen erfüllt und sind dafür zertifiziert worden.“
„Wir haben eine einheitliche Unternehmenskultur etabliert. Dadurch ist ein positiver, vorausschauender Umgang mit Regeln und Richtlinien zu einem festen Bestandteil unseres Selbstverständnisses geworden“, sagt Arbeitsdirektor und Vorstandsmitglied Michael Bernhardt. „Wir werden zudem sicherstellen, dass wir unser Compliance-System ständig weiterentwickeln. Die Effektivität unseres Compliance-Systems hat weiterhin höchste Priorität für Bilfinger“, ergänzt General Counsel und Chief Compliance Officer Olaf Schneider.