- Weiterer Schritt im Vorgehen wegen Pflichtverletzungen von ehemaligen Vorstandsmitgliedern
- Sorgfältige Prüfung, Abwägung und Beratung als Entscheidungsgrundlage
Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, Anspruchsschreiben zur Geltendmachung von Schadenersatz gegen zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder zu versenden. Dabei wurde auch festgelegt, in welcher Höhe jedes der ehemaligen Vorstandsmitglieder in Anspruch genommen wird. Den Betroffenen werden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vorgeworfen. Einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus Pflichtverletzungen im Rahmen eines M&A-Projekts begangen. Die Gesellschaft hat dadurch insgesamt einen erstattungsfähigen Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags erlitten.
„Der Aufsichtsrat geht sehr gewissenhaft und gründlich vor. Die Inanspruchnahme geschieht unter Abwägung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte. Wir haben uns dabei juristisch von mehreren renommierten Experten beraten lassen“, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Eckhard Cordes.
Den betroffenen ehemaligen Vorstandsmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Am 20. Februar 2018 hatte der Aufsichtsrat die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder beschlossen. Dies war das Ergebnis einer im März 2016 eingeleiteten Untersuchung gegen alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.