- Zweistellige Millionensumme vereinbart
- Vorbehalt der Zustimmung durch Hauptversammlung
Die Bilfinger SE hat sich in der Auseinandersetzung über Pflichtverletzungen mit zwölf ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und den D&O Versicherern auf einen Vergleich geeinigt.
Der Vergleich beendet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Bilfinger SE gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder und hat ein Gesamtvolumen von 18,2 Mio. Euro. Neben dem Verzicht auf Gehaltsforderungen wird Bilfinger ein Betrag von 16,75 Mio. Euro von den D&O Versicherern zufließen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Bilfinger SE, die am 23. April 2020 stattfinden wird.
Den zwischen 2006 und 2015 tätigen, bereits vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandmitgliedern wurde von Bilfinger im Wesentlichen vorgeworfen, ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems verletzt zu haben. Zudem wurden zwei der ehemaligen Vorstandsmitglieder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Unternehmensgruppe im Jahr 2012 vorgehalten.
Der Aufsichtsrat hatte im März 2016 Untersuchungen gegen die zwischen 2006 und 2015 amtierenden, bereits vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstände eingeleitet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen beschloss der Aufsichtsrat im Februar 2018, Schadensersatz gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder geltend zu machen.
Dr. Eckhard Cordes, Aufsichtsratsvorsitzender Bilfinger SE, sagte: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Vergleich und froh darüber, dass wir nach intensiven Verhandlungen einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung ziehen konnten. Der Aufsichtsrat hat in Ausübung seiner Pflichten konsequent und mit unternehmerischem Augenmaß die Ansprüche von Bilfinger untersucht, verfolgt und nun einer wirtschaftlich angemessenen Einigung zugeführt, die Rechtsfrieden schafft und die Fokussierung auf die weitere positive Entwicklung des Geschäfts unterstützt. Nun werben wir um die Zustimmung unserer Anteilseigner.“
Weitere Informationen zu der getroffenen Vergleichsvereinbarung sind der heute veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Bilfinger SE zu entnehmen.
Insbesondere seit Ende 2015 überarbeitete und verbesserte Bilfinger sein Compliance Management System grundlegend, sodass zum Ende des Jahres 2018 das Monitorship mit dem US-amerikanischen Justizministerium mit der Zertifizierung des aktuellen Systems beendet werden konnte.