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Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütungen und aktuellen Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat stehen im Einklang mit geltendem Recht und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), soweit nicht eine Abweichung erklärt wurde oder wird.

Die Vergütungen und Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Bilfinger SE werden regelmäßig überprüft und bei Notwendigkeit überarbeitet.

  • Die letzte Überarbeitung des Vorstandsvergütungssystems erfolgte im Jahr 2022/23 auf Basis des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 („Vorstandsvergütungssystem 2023“). Es wurde der Hauptversammlung am 20. April 2023 vorgelegt und von dieser gebilligt. Das Vorstandsvergütungssystem 2023 ist seit dem 1. Januar 2024 wirksam.

Über die tatsächliche Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird jährlich im Vergütungsbericht informiert.

Vergütungsbericht

1) Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht nach § 162 AktG zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:

Vergütungsbericht 2023

Der Vergütungsbericht 2023 wird der Hauptversammlung der Bilfinger SE am 15. Mai 2024 zur Billigung vorgelegt.

In diesem Vergütungsbericht wird die Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Bilfinger SE im Geschäftsjahr 2023 klar und verständlich dargestellt und erläutert. Der Vergütungsbericht ist entsprechend den Vorgaben des § 162 AktG in der Fassung des ARUG II erstellt.

Die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Bilfinger SE wird individualisiert und detailliert hinsichtlich Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile dargelegt. WICHTIGER HINWEIS: Ab diesem Vergütungsbericht wird im Einklang mit der überwiegenden Praxis in Deutschland und den Hinweisen des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 21. Dezember 2021 ein angepasstes Verständnis zugrunde gelegt, ab wann eine Vergütung als gewährt gilt. Entsprechend ist die Darstellung aller in diesem Bericht angegebenen Vergütungen und Vergütungsbestandteile von Organmitgliedern auch für die Vorjahre angepasst worden und daher ein Vergleich mit den Angaben in Vergütungsberichten der Vorjahre allenfalls eingeschränkt möglich. Durch die angepasste Darstellung soll im Sinne der Transparenz eine zeitnähere und praxisnähere Abbildung der Vergütung der Organmitglieder erreicht werden.

2) Hier finden Sie die Vergütungsberichte der Vorjahre zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:

Teil des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020

Vergütung der Vorstandsmitglieder

1) Hier finden Sie das aktualisierte, seit dem 1. Januar 2024 wirksame Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder:

Vorstandsvergütungssystem 2023; ab 2024

Das Vorstandsvergütungssystem 2023 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 7. März 2023 final beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. April 2023 mit einer Mehrheit von 76,85 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es ist im Anhang zu Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2023 finden sich hier.

Das Vorstandsvergütungssystem 2023 gilt seit dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Zeitpunkt der Billigung dieses Systems durch die Hauptversammlung am 20. April 2023 neu abgeschlossen oder verlängert werden.
 

2) Hier finden Sie das vorherige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder:

Vorstandsvergütungssystem 2021

Das Vorstandsvergütungssystem 2021 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 9. Februar 2021 final beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2021 mit einer Mehrheit von 80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es ist im Anhang zu Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden sich hier.

Bezüglich der tatsächlichen Vergütung der Vorstandsmitglieder wird auf den aktuellen Vergütungsbericht verwiesen (siehe oben Vergütungsbericht).

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Hier finden Sie das geltende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder:

Geltendes Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder (seit 2022)

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 15. Mai 2022 die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Bilfinger SE, die in § 16 der Satzung der Gesellschaft geregelt ist, geändert und das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen dieses Vergütungsbeschlusses gebilligt. Der Vergütungsbeschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,83 % der abgegebenen Stimmen gefasst und ist mit Erläuterung in Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2022 finden sich hier.

Bezüglich der tatsächlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird auf den aktuellen Vergütungsbericht verwiesen (siehe oben Vergütungsbericht).

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