Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Schlüsselkomponente des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltigere Wirtschaftstätigkeiten. Sie stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität Europas bis 2050 dar. Dabei dient die EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Im Folgenden stellen wir als nichtfinanzielles Mutterunternehmen den Anteil unseres Konzernumsatzes, unserer Investitionsausgaben (Capex) und unserer Betriebsausgaben (Opex) für den Berichtszeitraum 2021 dar, der mit taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den ersten beiden Umweltzielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) in Übereinstimmung mit Art. 8 Taxonomie-Verordnung und Art. 10 (2) des delegierten Rechtsaktes zu Artikel 8 steht.
Eine taxonomiefähige wirtschaftliche Tätigkeit ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die in den delegierten Rechtsakten zur Ergänzung der EU-Taxonomie-Verordnung (d. h., dem derzeitigen delegierten Rechtsakt zum Klima) beschrieben ist, unabhängig davon, ob diese wirtschaftliche Tätigkeit einige oder alle der in diesen delegierten Rechtsakten festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Eine nicht taxonomiefähige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht in den delegierten Rechtsakten zur Ergänzung der EU-Taxonomie-Verordnung beschrieben ist.
Unsere wirtschaftlichen Aktivitäten:
Die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Bilfinger Konzerns als Industriedienstleister der Prozessindustrie sind durch den delegierten Rechtsakt zu den Klimazielen der EU-Taxonomie-Verordnung weitgehend nicht erfasst. Sie lassen sich lediglich in kleinerem Umfang den im delegierten Rechtsakt genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten zuordnen und als taxonomiefähig ausweisen. Die taxonomiefähigen wirtschaftlichen Aktivitäten von Bilfinger sind im Wesentlichen die Folgenden:
4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft: Bau oder Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, die Strom aus Wasserkraft erzeugen
Im Berichtsjahr hat Bilfinger taxonomiefähigen Umsatz in Höhe von 24 Mio. € mit dem Bau von Stromerzeugungsanlagen, die Strom aus Wasserkraft erzeugen, generiert. Dabei handelt es sich v.a. um den Bau spezieller Rohrleitungen in Wasserkraftwerken im Segment E&M Europe, insbesondere in Österreich.
7.1 Baugewerbe und Immobilien: Neubau
Mit 15 Mio. € taxonomiefähigem Umsatz ist der Neubau von Immobilien die am zweitstärksten vertretene wirtschaftliche Aktivität der EU-Taxonomie-Verordnung. Dies umfasst v.a. Bauprojekte im Segment E&M International in Nordamerika.
5.1 Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung
Bilfinger hat im Berichtsjahr 7 Mio. € taxonomiefähigen Umsatz mit Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung erwirtschaftet. Dies umfasst u.a. den Bau von Rohrleitungen im Segment E&M Europe.
3.1 Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie
Im Berichtsjahr hat Bilfinger 5 Mio. € taxonomiefähigen Umsatz mit der Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie erwirtschaftet. Dies umfasst Umsätze von Gesellschaften aus dem Segment Technologies.
7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Im Berichtsjahr ist die wirtschaftliche Aktivität 7.3 mit 4 Mio. € taxonomiefähigem Umsatz bei Bilfinger vertreten. Hierunter fallen bei Bilfinger Isolierungsarbeiten an Gebäuden sowie Arbeiten zu Installation, Austausch, Wartung und Reparatur von Heiz-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK).
Rechnungslegung, Ermittlung der Kennzahlen
Die gemäß delegiertem Rechtsakt zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung dargestellten Kennzahlen basieren auf dem Konzernabschluss der Bilfinger SE nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Bestimmung der Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung erfolgt für das Berichtsjahr 2021 mittels einer Zuordnung des Anlagentyps des Kunden sowie der durch Bilfinger ausgeführten Tätigkeiten zu den Kundenverträgen. In der Folge wurden Aufträge gemäß ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit klassifiziert und mit denen im delegierten Rechtsakt zu den Klimazielen der EU-Taxonomie-Verordnung abgeglichen. Bei der Zuordnung wirtschaftlicher Aktivitäten zu den im delegierten Rechtsakt zu den Klimazielen genannten Aktivitäten wurde insbesondere die Tätigkeitsbeschreibung im delegierten Rechtsakt betrachtet. Als zusätzliche Auslegungshilfe wurden die entsprechenden technischen Bewertungskriterien betrachtet. Sind diese nicht auf die wirtschaftliche Tätigkeit des Bilfinger Konzerns anwendbar, wurden diese Tätigkeiten nicht als taxonomiefähig ausgewiesen. Dies betrifft beispielsweise die Einordnung von Isolierungsarbeiten von Rohrleitungen und Industrieanlagen, die nicht als taxonomiefähig erfasst wurden, da die technischen Bewertungskriterien der Aktivität 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten lediglich die Dämmung von Gebäuden im engeren Sinn umfassen.
Umsatz

Der Gesamtumsatz von 3.737,4 Mio. € entspricht den Umsatzerlösen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Summe der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen wirtschaftlichen Tätigkeiten beträgt im Berichtsjahr 67 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtumsatz von 2 Prozent. Die Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen Aktivitäten sind die im Berichtsjahr erwirtschafteten Außenumsatzerlöse, welche zu den als taxonomiefähig klassifizierten Kundenverträgen gehören.
Investitionsausgaben (Capex)
Im Bilfinger Konzern sind aufgrund des wenig anlagenintensiven Geschäftsmodells Capex-Pläne zu vernachlässigen. Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, sowie Investitionsausgaben, die sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten beziehen, sind vorhanden. Die Höhe der Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, wurde für das Berichtsjahr mittels folgender Schätzung ermittelt: Der Gesamtbetrag der Investitionen (Capex) umfasst Investitionen in Sachanlagen (vgl. Abschnitt C.6.16, Zugänge zu Sachanlagen) und immaterielle Vermögenswerte (vgl. Abschnitt C.6.15, Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten) sowie Aktivierungen von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen (vgl. Abschnitt C.6.17, Zugänge zu Nutzungsrechten) und beträgt im Berichtsjahr 109,2 Mio. €. Der Gesamtbetrag an Investitionen beträgt nach Abzug von Investitionen in Grundstücke und Bauten 87,5 Mio. €. Grundstücke und Bauten wurden in der Ermittlung der Investitionsausgaben, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, ausgenommen, da es sich dabei vor allem um Verwaltungsgebäude handelt, welche nicht unmittelbar der Umsatzerbringung dienen. Bezieht man diesen Betrag auf den Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes am Konzernumsatz von 2 Prozent, ergibt sich ein diesem näherungsweise zuzuordnender Capex von 1,6 Mio. €. Dies entspricht 1 Prozent der gesamten Investitionsausgaben von 109,2 Mio. €. In Anlehnung an die weite Auslegung der Capex-Ermittlung, wie sie im zweiten Teil der FAQs zu Art. 8 EU-Taxonomie-VO von der Platform on Sustainable Finance am 2. Februar 2022 veröffentlicht wurde, sind auch Zugänge zu Sachanlagen und zu Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen bezüglich Grundstücken und Bauten in Höhe von 22 Mio. € in den Capex aus taxonomiefähiger wirtschaftlicher Aktivität einzubeziehen. Es handelt sich hierbei um den Erwerb von Produktion aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung o.g. FAQs wurde diese weite Auslegung im Berichtsjahr nur auf Bauten und Grundstücke angewendet. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von Investitionsausgaben, die im Zusammenhang mit taxonomiefähiger wirtschaftlicher Aktivität stehen, in Höhe von 23 Mio. € und ein Anteil am Gesamt-Capex von 21 Prozent.
Betriebsausgaben (Opex)
Das Geschäftsmodell von Bilfinger als Dienstleister ohne wesentliche Produktionstätigkeit ist nicht anlagenintensiv. So liegt der Anteil des Sachanlagevermögens und der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen am Gesamtvermögen bei 13,8 Prozent. Die auf dieses Vermögen bezogenen Betriebsausgaben (Opex) nach Definition des delegierten Rechtsakts zu Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung sowie die weiteren in der Definition enthaltenen Betriebsausgaben sind bei Bilfinger nicht wesentlich. Somit ist der Konzern von der Ermittlung des Anteils taxonomiefähiger Betriebsausgaben freigestellt und gibt diesen mit 0 Prozent an. Der Gesamtbetrag der Betriebsausgaben beläuft sich im Berichtsjahr auf 105,2 Mio. €.