Gemäß § 33 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Emittenten mitzuteilen. Die Meldung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen zu erfolgen.
Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Bilfinger SE eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an eine der folgenden Adressen zu richten:
per E-Mail:
Stimmrechtsmitteilung in XML und PDF an ir@bilfinger.com
per Fax:
+49 621 459-2761
per Post:
Bilfinger SE
Investor Relations
Oskar-Meixner Straße 1
68163 Mannheim
Gemäß § 40 WpHG hat der Inlandsemittent diese Mitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen sowie dem Unternehmensregister zu übermitteln.
Das hier angegebene Datum bezieht sich auf das Datum der Schwellenberührung.
Gesamtanzahl Aktien: 44.209.042