Kontakt
Unter Umständen sind Sie an der Website von Bilfinger in %s interessiert.
Andernfalls wählen Sie hier Ihre gewünschte Länderseite aus.
+

Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütungen und aktuellen Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat stehen im Einklang mit geltendem Recht und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), soweit nicht eine Abweichung erklärt wurde oder wird.

Die Vergütungen und Vergütungssysteme für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Bilfinger SE werden regelmäßig überprüft und bei Notwendigkeit überarbeitet.

  • Die letzte Überarbeitung des Vorstandsvergütungssystems erfolgte im Jahr 2022/23 auf Basis des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 („Vorstandsvergütungssystem 2023“). Es wurde der Hauptversammlung am 20. April 2023 vorgelegt und von dieser gebilligt. Es wird zum 1. Januar 2024 wirksam.
    Das derzeit gültige Vorstandsvergütungssystem („Vorstandsvergütungssystem 2021“) wurde der Hauptversammlung am 15. April 2021 vorgelegt und von dieser gebilligt.
  • Das Aufsichtsratsvergütungssystem wurde zuletzt im Jahr 2022 überarbeitet und von der Hauptversammlung am 11. Mai 2022 beschlossen.

Über die tatsächliche Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird jährlich im Vergütungsbericht informiert.

 

 

Vergütungsbericht

1) Hier finden Sie den aktuellen Vergütungsbericht nach § 162 AktG zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:

Vergütungsbericht 2022

Der Vergütungsbericht 2022 wurde der Hauptversammlung der Bilfinger SE am 20. April 2023 vorgelegt und von dieser mit einer Mehrheit von 75,50 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

In diesem Vergütungsbericht wird die Vergütung der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Bilfinger SE im Geschäftsjahr 2022 klar und verständlich dargestellt und erläutert. Der Vergütungsbericht ist entsprechend den Vorgaben des § 162 AktG in der Fassung des ARUG II erstellt.

Die im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Bilfinger SE wird individualisiert und detailliert hinsichtlich Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile dargelegt. Ergänzend wird zudem auf die für das Geschäftsjahr 2022 zugesagte und erdiente Vergütung der Vorstandsmitglieder eingegangen, angelehnt an die frühere Vergütungsdarstellung in den Berichten nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex, zuletzt in der Fassung vom 7. Februar 2017.

 

2) Hier finden Sie die Vergütungsberichte der Vorjahre zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder:

Teil des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020

Vergütung der Vorstandsmitglieder

1) Hier finden Sie das aktualisierte, ab 1. Januar 2024 wirksam werdende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder:

Aktualisiertes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Vorstandsvergütungssystem 2023; ab 2024)

Das Vorstandsvergütungssystem 2023 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 7. März 2023 final beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. April 2023 mit einer Mehrheit von 76,85 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es ist im Anhang zu Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2023 finden sich hier.

Das Vorstandsvergütungssystem 2023 gilt ab dem 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge ab dem Zeitpunkt der Billigung dieses Systems durch die Hauptversammlung am 20. April 2023 neu abgeschlossen oder verlängert werden.
 

2) Hier finden Sie das aktuell geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder:

Geltendes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder (Vorstandsvergütungssystem 2021, seit 2021)

Das aktuell geltende Vorstandsvergütungssystem 2021 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat am 9. Februar 2021 final beschlossen und von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2021 mit einer Mehrheit von 80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Es ist im Anhang zu Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2021 finden sich hier.

Das aktuelle Vorstandsvergütungssystem gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder, deren Dienstverträge seit dem 9. Februar 2021 neu abgeschlossen oder verlängert worden sind oder werden.

Bezüglich der tatsächlichen Vergütung der Vorstandsmitglieder wird auf den aktuellen Vergütungsbericht verwiesen (siehe oben Vergütungsbericht).

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Hier finden Sie das geltende Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder:

Geltendes Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder (seit 2022)

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 15. Mai 2022 die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Bilfinger SE, die in § 16 der Satzung der Gesellschaft geregelt ist, geändert und das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen dieses Vergütungsbeschlusses gebilligt. Der Vergütungsbeschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,83 % der abgegebenen Stimmen gefasst und ist mit Erläuterung in Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 enthalten. Die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2022 finden sich hier.

Bezüglich der tatsächlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird auf den aktuellen Vergütungsbericht verwiesen (siehe oben Vergütungsbericht).

Mehr erfahren

Erfahren Sie mehr über Corporate Governance bei Bilfinger

Kontaktieren Sie uns

captcha
Ihre Nachricht an
captcha