20. Dezember 2002
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Bilfinger Berger AG haben am 19. Dezember 2002 eine Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Bilfinger Berger entspricht den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Maßgaben:
Um die Mitgliedschaft im neu gebildeten Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats besonders zu vergüten (Kodex Ziffer 5.4.5 Absatz 1 Satz 3), bedarf es noch einer Satzungsänderung, die der Hauptversammlung am 28. Mai 2003 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Zur Einhaltung der Fristen für die Veröffentlichung von Konzernabschlüssen und Zwischen-berichten (Kodex Ziffer 7.1.2.) benötigt Bilfinger Berger wegen seines Projektgeschäfts eine Übergangsfrist, um die IT-Systeme entsprechend auszurichten. Die Fristen werden ab dem Jahresabschluss 2004 eingehalten.
