
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand kontinuierlich beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat ließ sich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens regelmäßig unterrichten. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft insbesondere auf Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichterstattung überwacht. Maßstab für die Überwachung waren dabei namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der konzernweiten Geschäftsführung durch den Vorstand. Die Berichterstattung des Vorstands wurde sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen. Die vom Vorstand erstatteten Berichte und erteilten Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin geprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, laufend auf erforderliche Anpassungen überprüfter Katalog listet die Arten von Geschäften auf, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Geschäfte, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, wurden geprüft und mit dem Vorstand behandelt. Der Aufsichtsrat hat seine Zustimmung unter anderem zu Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, zur Abgabe von Angeboten für Großprojekte und zum Investitionsbudget erteilt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat mit dem Vorstandsvorsitzenden auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in vielen Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung sowie darüber hinausgehende Fragestellungen erörtert.
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