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Bericht des Aufsichtsrats

Bernhard Walter Aufsichtsratsvorsitzender
Bernhard Walter
Aufsichtsratsvorsitzender

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand kontinuierlich beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat ließ sich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens regelmäßig unterrichten. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft insbesondere auf Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichterstattung überwacht. Maßstab für die Überwachung waren dabei namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der konzernweiten Geschäftsführung durch den Vorstand. Die Berichterstattung des Vorstands wurde sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen. Die vom Vorstand erstatteten Berichte und erteilten Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin geprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, laufend auf erforderliche Anpassungen überprüfter Katalog listet die Arten von Geschäften auf, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Geschäfte, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, wurden geprüft und mit dem Vorstand behandelt. Der Aufsichtsrat hat seine Zustimmung unter anderem für Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, für die Abgabe von Angeboten für Großprojekte und das Investitionsbudget erteilt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat mit dem Vorstandsvorsitzenden auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in vielen Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung sowie darüber hinausgehende Fragestellungen erörtert.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Mai 2008 endete die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des bis dahin amtierenden Aufsichtsrats. Da im Inland regelmäßig mehr als 20.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, erhöhte sich gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 MitbestG die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 20, von denen jeweils zehn die Aktionäre und die Arbeitnehmer vertreten. Nach der Neuwahl gehören dem Aufsichtsrat als von der Hauptversammlung gewählte Vertreter der Aktionäre erstmals die Herren Dr. John Feldmann, Dr. Ing. E.h. Rudolf Rupprecht und Bernhard Schreier an. Von den Arbeitnehmern wurden Frau Britta Ehrbrecht sowie die Herren Stephan Brückner, Volker Böhme, Andreas Harnack, Reinhard Heller, Dietmar Schäfers und Rainer Schilling neu in den Aufsichtsrat gewählt. Aus dem Gremium ausgeschieden sind als Vertreter der Aktionäre Herr Dr. Jürgen Hambrecht und als Vertreter der Arbeitnehmer Frau Maria Schmitt sowie die Herren Wolfgang Erdner, Reiner Jager, Friedrich Rosner und Rolf Steinmann. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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