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Bilfinger Berger

Corporate Governance Bericht

Corporate Governance beschäftigt sich mit den Strukturen und Prozessen guter Unternehmensführung, -überwachung und -transparenz.

Corporate Governance Kodex
Bilfinger Berger unterstützt das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Corporate Governance Systems zu erhöhen und das Vertrauen der nationalen und internationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen zu fördern. Die Bilfinger Berger AG entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit einer notwendigen Ausnahme. Die Einzelheiten ergeben sich aus der von Vorstand und Aufsichtsrat am 6. Dezember 2007 abgegebenen Erklärung gemäß §161 AktG. Sie lautet: „Die Bilfinger Berger AG entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007. Hiervon ausgenommen ist die Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 3 (Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen für den Aufsichtsratsvorsitz an die Aktionäre), weil diese Empfehlung nicht der im Aktiengesetz festgelegten Kompetenzverteilung entspricht. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt allein dem Aufsichtsrat.

Seit Abgabe der Entsprechenserklärung vom Dezember 2006 entsprach Bilfinger Berger sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit Ausnahme der vorgenannten Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 3."

Auch fast alle unverbindlichen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden von Bilfinger Berger erfüllt. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Erreichbarkeit des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Aktionäre auch während der Hauptversammlung (Ziffer 2.3.3) und die Einbeziehung von auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen Bestandteilen in die Aufsichtsratsbezüge (Ziffer 5.4.7). Der bis zur Hauptversammlung am 21. Mai 2008 amtierende Aufsichtsrat hat eine einheitliche Amtszeit. Für die Neuwahl in dieser Hauptversammlung wird gemäß der Kodex- Anregung in Ziffer 5.4.6 eine unterschiedliche Amtsperiode für zwei Aufsichtsratsvertreter der Anteilseigner vorgeschlagen.

Corporate Governance Struktur
Die Bilfinger Berger AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und verfügt als solche über eine duale Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Drittes Gesellschaftsorgan ist die Hauptversammlung. Von der in § 15 der auf unseren Internetseiten veröffentlichten Satzung eröffneten Möglichkeit, einen Beirat zu bilden, wird derzeit nicht Gebrauch gemacht.

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