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Konzernlagebericht

Das gezeichnete Kapital von 111.588.306 € ist eingeteilt in 37.196.102 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Wert von 3 € je Aktie.

Die gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in §§ 84, 85 AktG, die gesetzlichen Vorschriften für die Änderung der Satzung in §§ 133, 179 AktG geregelt.

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2011 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 34.000.000 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Ausgabe neuer Aktien kann dabei gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen, wobei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insgesamt nur um bis zu 22.300.000 € erfolgen dürfen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. November 2007 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von insgesamt höchstens 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals von 111.588.306 € zu erwerben. Die erworbenen Aktien können den Aktionären unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zum Erwerb angeboten, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben eingesetzt, zur Erfüllung von Wandlungs- und Optionsrechten verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Außerdem wurde durch die Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital um bis zu 11.023.398 € durch Ausgabe von bis zu 3.674.466 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gegebenenfalls Inhaber von Wandelanleihen und Optionsscheinen aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 19. Mai 2005 von ihren Wandlungs- und Optionsrechten Gebrauch machen beziehungsweise ihre Verpflichtung zur Wandlung / Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital hierzu benötigt wird.

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