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Corporate Governance Bericht

Vorstand
Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand besteht derzeit aus fünf Mitgliedern.

Einzelheiten zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands finden sich in einem Vergütungsbericht, der als Bestandteil des Corporate Governance Berichts diesem angeschlossen ist.

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus 16 Mitgliedern, von denen acht Vertreter der Anteilseigner und acht Vertreter der Arbeitnehmer sind. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgt dem Mitbestimmungsgesetz entsprechend durch die Mitarbeiter. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Im Rahmen seines Berichts informiert der Aufsichtsrat die Aktionäre über seine Tätigkeit.

Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner für eine effizientere Tätigkeit gebildeten Ausschüsse ist dem Kapitel Organe der Gesellschaft im Geschäftsbericht zu entnehmen.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im angeschlossenen Vergütungsbericht dargestellt.

Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Der Vorstand legt ihr unter anderem den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht vor. Sie entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer. Darüber hinaus beschließt sie über Satzungsänderungen und in weiteren, in Gesetz und Satzung bestimmten Fällen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Directors' Dealings
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands, sonstige Personen mit Führungsaufgaben, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen der Gesellschaft haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen befugt sind, sowie bestimmte Personen, die in einer engen Beziehung zu den Vorgenannten stehen, sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich verpflichtet, Erwerb und Veräußerungen von Bilfinger Berger Aktien und von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, ab einem Bertrag von mehr als 5 T € im Kalenderjahr gegenüber der Bilfinger Berger AG offenzulegen. Mitteilungen über entsprechende Geschäfte haben wir im Internet unter www.bilfingerberger.de unverzüglich veröffentlicht.

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat besitzen keine Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die zusammen direkt oder indirekt mehr als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ausmachen.

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