Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsratsplenum lag in der Ergebnisentwicklung des Konzerns mit einerseits erfreulichen Resultaten, andererseits der Belastung aus der vollständigen Abschreibung der Beteiligungen an den BOT-Projekten Cross City Tunnel in Sydney und Herrentunnel in Lübeck. Die tatsächliche Entwicklung dieser Projekte im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen wurde mit dem Vorstand eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat ließ sich über den Verlauf aller Betreiberprojekte laufend berichten. Ausführlich untersucht wurden auch generelle Fragen der Führung von Beteiligungsgesellschaften, die Unternehmensplanung, das Kapitalrenditecontrolling und der Vergleich des Geschäftsverlaufs mit den erwarteten Zahlen. Die Aktionärsstruktur und die zu beobachtenden Veränderungen wurden mit dem Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr zweimal erörtert. Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses hat das Aufsichtsratsplenum Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 festgelegt.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich der Aufsichtsrat erneut ausführlich befasst und dabei unter anderem die Effizienz seiner Tätigkeit evaluiert. In der gemeinsam mit dem Vorstand am 7. Dezember 2006 abgegebenen Erklärung gemäß § 161 AktG wird festgestellt, dass die Bilfinger Berger AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 entspricht. Ausgenommen hiervon ist die Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 3 (Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen für den Aufsichtsratsvorsitz an die Aktionäre), weil diese Empfehlung nicht der im Aktiengesetz festgelegten Kompetenzverteilung entspricht. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt allein dem Aufsichtsrat. Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Im Laufe des Geschäftsjahres sind keine Interessenskonflikte im Aufsichtsrat aufgetreten.
Corporate Governance Bericht
Ausschüsse
Zum Zwecke einer effizienteren Tätigkeit hat der Aufsichtsrat ein Präsidium und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Daneben besteht gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung ein Ausschuss des Aufsichtsrats zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes bezeichneten Aufgaben (Vermittlungsausschuss). Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist dem Kapitel Organe der Gesellschaft im Geschäftsbericht zu entnehmen.
Organe der Gesellschaft
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