Vorstand und Aufsichtsrat erstatten diesen Vergütungsbericht, in dem die Einzelheiten der Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt werden. Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des Corporate Governance Berichts und des Konzernlageberichts.
Vergütung des Vorstands
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus drei Komponenten: einem festen Jahresgrundgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme und einer langfristig am Unternehmenserfolg (als Wertbeitrag definiert) sowie am Aktienkurs ausgerichteten Vergütung.
Der Aufsichtsrat wird von seinem Präsidium über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand regelmäßig unterrichtet. Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist das Präsidium zuständig.
Jahresgrundgehalt
Das feste Jahresgrundgehalt wird alle zwei Jahre überprüft. Es wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2006 unter Hinzuziehung von externen Experten auf 642 T€ (bis 30. Juni 2006 578 T€) für den Vorsitzenden und 428 T€ (bis 30. Juni 2006 385 T€) für die übrigen Vorstandsmitglieder festgesetzt. Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert von Zuschüssen zu Versicherungen und der Dienstwagennutzung bestehen.
Tantieme
Die Erfolgsziele für die variablen Vergütungsbestandteile werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsratspräsidium und dem Vorstand vereinbart. Die Höhe der Tantieme ist abhängig von der Entwicklung des EBT (Ergebnis vor Steuern) im Konzern. Bei Erreichen des entsprechenden Ziels beträgt die Tantieme 83 Prozent des Jahresgrundgehalts (bis zum 30. Juni 2006 66,7 Prozent). Die Tantiemezahlung entfällt, wenn das EBT-Ziel nicht zu mindestens 50 Prozent erreicht wird, und ist durch einen Cap bei 150 Prozent des Zielwerts begrenzt.
Long-Term Incentive Plan
Die Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nach einem Long-Term Incentive Plan (LTI), der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat: Übersteigt der in einem Geschäftsjahr erzielte Wertbeitrag die für das betreffende Jahr vereinbarte Mindesthöhe, werden den Vorstandsmitgliedern virtuelle Anteile in Form so genannter Performance Share Units (PSU) gutgeschrieben. Wenn eine Underperformance der Bilfinger Berger Aktie gegenüber dem Vergleichsindex MDAX vorliegt, kann die Zuteilung der PSU um bis zu 20 Prozent gekürzt werden. Der Wert der Gutschrift verändert sich während einer Wartezeit von zwei Jahren entsprechend der Entwicklung des Kurses der Bilfinger Berger Aktie. Nach Ablauf der Wartezeit wird die dann bestehende Gutschrift ausbezahlt, und zwar (unter Versteuerung) zu 65 Prozent in bar, 35 Prozent werden in Bilfinger Berger Aktien mit einer Veräußerungssperre von wiederum zwei Jahren angelegt.