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Bilfinger BergerVergütung

Vergütungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung des Vorstands

Jahresgrundgehalt
Das Jahresgrundgehalt beträgt 449 T€ für ordentliche Vorstandsmitglieder und 768 T€ für den Vorstandsvorsitzenden. Die Herren Töpfer und Enenkel erhalten als neu bestellte Vorstandsmitglieder bis 31. März 2011 bzw. 7. April 2012 um 20 Prozent reduzierte Bezüge.

Variable Vergütung
Als Ausgangsbetrag der variablen Vergütung erhalten die ordentlichen Vorstandsmitglieder 3.800 €, die neuen Vorstandsmitglieder 3.040 € und der Vorstandsvorsitzende 6.600 € pro 1 Mio. € des durchschnittlichen EBT der vergangenen drei Jahre im Konzern. Die Höhe dieses Ausgangsbetrages wird durch einen Cap auf 1.300 T€ für ordentliche Vorstandsmitglieder, 1.040 T€ für neu bestellte Vorstandsmitglieder und 2.200 T€ für den Vorstandsvorsitzenden begrenzt. Von dem Ausgangsbetrag wird zunächst nur ein Sofortbetrag von 65 Prozent ausbezahlt. Die restlichen 35 Prozent (Deferral) werden erst nach einer Sperrfrist von 2 Jahren in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bilfinger Berger Aktie (gemessen als Total Shareholder Return) im Verhältnis zum MDAX geleistet. Verläuft die relative Entwicklung der Aktie um mehr als 60 Prozent schlechter als die des MDAX, entfällt eine Auszahlung des Deferral. Nach oben ist der Deferral mit einem Cap auf 150 Prozent seines Ausgangswertes (= 35 Prozent des Ausgangsbetrages der variablen Vergütung) begrenzt.


Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 16 der Satzung jährlich eine feste Vergütung von Euro 70.000. Der  Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, erhalten das Zweifache dieses Betrages, die Mitglieder der Ausschüsse, mit Ausnahme des  Nominierungsausschusses, erhalten das Anderthalbfache dieses Betrages. Übt ein Aufsichtsratsmitglied mehrere der genannten Funktionen aus, steht ihm nur einmal die jeweils höchste Vergütung zu.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von Euro 500.